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Abschussprämie für Schwarzwild
Wie komme ich zu meiner Aufwandsentschädigung in Höhe von 20 Euro je erlegtem Schwarzkittel

Ausgezahlt wird die Aufwandsentschädigung vom BJV an die Jagdausübungsberechtigten,
also an die Revierpächter.

Was muss ich tun und beachten:

  • Antrag von der BJV-Homepage herunterladen und sorgfältig ausfüllen, Bankverbindung nicht vergessen! Antrag ab Ende Januar abrufbar.
  • Streckenliste vom Landratsamt (Untere Jagdbehörde) bestätigen lassen und als Kopie dem Antrag beilegen.
  • Zusammen an die BJV-Geschäftsstelle schicken: Hohenlindner Str. 12, 85622 Feldkirchen
  • Der Antrag wird dann vom Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelrecht überprüft, danach bekommen Sie ihr Geld ausbezahlt.
  • Abschussprämie gibt es nur für
  1. Frischlinge, männlich und weiblich
  2. Überläufer-Bachen
  3. Bachen, die für die Aufzucht von Jungtieren nicht notwendig sind
  • Dieser Antrag gilt zunächst nur für das Jagdjahr 2017/2018 
  • Beantragen können Sie zunächst nur für erlegte Tiere, die zwischen dem                    19. Dezember 2017 und dem 31. März 2018 erlegt wurden
  • Für erlegte Wildschweine nach dem 1. April 2018 wird es dann wieder für das Jagdjahr 2018/2019 also im Folgejahr (2019) nach Auszahlung durch die Staatsregierung eine Aufwandsentschädigung geben.
  • Wann kann ich den Antrag stellen
  • Die Antragsfrist läuft vom 31.03.2018 bis zum 15. Mai 2018.                                Das heißt, ihr Antrag muss bis zum 15. Mai bei der BJV-Geschäftsstelle eingegangen sein.

 

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