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Sehr geehrte Jägerinnen und Jäger,

das Landratsamt Kronach hat eine Allgemeinverfügung zum Einsatz von

"Dual-use"-Nachsichtvorsatzgeräten, Schalldämpfern und Lichtquellen erlassen.

Diese gelten ab sofort für die Jagd auf Wildschweine in allen Jagdrevieren im Landkreis Kronach.

Details entnehmen sie bitte dem Kreisamtsblatt des LRA Kronach vom 22.06.2020

Diese Allgemeinverfügungen ersetzen die bisher ausgestellten Einzelgenehmigungen. Somit müssen die Jägerinnen und Jäger die bisher eine Einzelgenehmigung haben, dies nicht mehr mitführen.

 

Hier gehts zum Kreisamtsblatt

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